Bahnhofstraße 7
92421 Schwandorf
Telefon: 09431 8800
Wohnen mit Service ist ein Angebot für Rüstige, die in einer stationären Einrichtung wie dem Elisabethenheim leben und dort rund um die Uhr versorgt werden. Die Pflegekasse beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Heimkosten. Bei Sozialhilfeempfängern kann der Bezirk als Sozialhilfeträger den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) beauftragen, um zu prüfen, ob eine Heimunterbringung notwendig ist.
Vollstationäre Pflege heißt, dass die Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung wie dem Elisabethenheim leben und dort rund um die Uhr versorgt werden. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf vollstationäre Pflege, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die Aufwendungen für die Pflege – z. B. für die Grundpflege, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegekasse kann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) beauftragen, um im Einzelfall zu prüfen, ob eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
Die Leistungsbeträge sind nach den Pflegegraden gestaffelt.
Im Erdgeschoss unseres Hauses haben wir einen Beschützenden Wohnbereich eingerichtet. Darin werden mobile altersverwirrte Bewohner versorgt, bei denen das Betreuungsgericht aufgrund einer Eigen- oder Fremdgefährdung die Unterbringung in einem geschlossenen Wohnbereich einer Pflegeeinrichtung genehmigt hat.
Hinsichtlich der Leistungen der Einrichtung, der Heimkosten und deren Finanzierung gibt es keine Unterschiede zur Vollstationären Pflege.